Über mich

Ich wurde 1971 in Kirchheim/Teck geboren und bin im Stuttgarter Umland aufgewachsen. Da mir Gerechtigkeit und Transparenz immer wichtig waren und es mir schon damals ein Anliegen war, Menschen in schwierigen Situationen beizustehen, kam für mich nach meinem Abitur und dem Zivildienst nur das Studium der Rechtswissenschaften in Frage.

Ich habe dieses Studium dann 1992 an der Universität Trier aufgenommen und an der Universität zu Köln erfolgreich abgeschlossen.

1998 erwarb ich zusätzlich in England an der University of Essex einen LL.M.-Abschluss im internationalen Handelsrecht. Im Jahre 2003  promovierte ich an der Humboldt-Universität zu Berlin mit meiner rechtsvergleichenden Dissertation über ein vertragsrechtliches Thema („Die Vertragsaufhebung durch den Warenkäufer“).

Unmittelbar nach dem 2. Staatsexamen erwarb ich 2003 meine Zulassung als Rechtsanwalt. Seither bin ich als Rechtsanwalt sowie auch als Syndikusrechtsanwalt im unternehmerischen Umfeld tätig. Deshalb verfüge ich über ein sehr breites Spektrum an fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung im gesamten Wirtschaftsrecht. Seit einigen Jahren bin ich nur noch im Arbeitsrecht tätig.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen – als der Rechtsberater, auf den Sie sich jederzeit verlassen können.

Gerne berate und vertrete ich Sie auch auf Englisch.


Warum Rechtsanwalt Dr. Schmidt?

Meine Motivation?

Sie tatkräftig zu unterstützen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche kompetent, zielgerichtet und konsequent zur Seite zu stehen. Als der Berater, auf den Sie sich jederzeit verlassen können, der nicht nur den Rechtsstreit, sondern immer auch den Mandanten als Menschen im Blick behält.

Denn nach meinem Verständnis soll das Recht dem Menschen dienen und nicht andersherum.